§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehen der oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die
Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot / Angebotsunterlagen
- Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizie
ren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf
der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
- Onlinegeschäfte sind, soweit nicht anders vereinbart,
per Vorkasse oder Barnachnahme zu bezahlen.
Gleiches gilt bei Neukunden.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung;
diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen
Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleiche Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des
Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuld
haft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den
uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Gefahrenübergang / Verpackungskosten
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Lieferung ab Werk vereinbart.
- Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte
Vereinbarungen.
- Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch
eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden
Kosten trägt der Kunde.
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§ 6 Mängelhaftung
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungsund
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach
seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen man gelfreien Sache berechtigt.
Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum
Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht
wurde.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach sei
ner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintreten den Schaden begrenzt. Die
Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für
die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die
Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§
478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet
ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen,
ist / ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs / ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen
deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §
823 BGB.
- Die Begrenzung nach Abs. gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der
Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausge
schlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick
auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei ver
tragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück
zunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache
zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeiten des Kunden / abzüglich angemessener
Verwertungskosten / anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
§ 9 Lohnarbeit
Materialien, die uns zum Bearbeiten zugesandt werden, sind frei Haus anzuliefern. Bei angelieferten Artikeln, die zeitlichen oder personellen Mehraufwand erfordern, wird dieser nach Absprache berechnet. Das Bedrucken oder Auftransferieren von Transfers auf angelieferte Ware erfolgt ohne die Übernahme einer Haltbarkeits- oder Waschgarantie auf den bearbeiteten Textilien, da uns die Materialbeschaffenheit und die Verträglichkeit nicht bekannt ist. Der Kunde muss vor Auftragsvergabe durch eine Musterbestellung prüfen, ob die angefertigt Lohnarbeit seinen Ansprüchen genügt. Im Falle einer fehlerhaften Bearbeitung haften wir ausschließlich für den Wert der Drucke und/oder Transfer. Eine Ausschussquote in der Bearbeitung von 2% der angelieferten Ware gilt durch den Kunden als genehmigt.
§ 10 Gerichtsstand / Erfüllungsort
- Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Gerichtsstand
Bad Oeynhausen; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden
auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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